|
Der Väteraufbruch für Kinder setzt unter dem Motto
Väter in Europa -
Gemeinsame Sorge für beide Eltern!
seine familienpolitische Kongressreihe fort und lädt ein zum
3. deutschen Väterkongress am 8. Mai 2010
im Gemeindezentrum
"Am Zwinger" in Karlsruhe.
Nach dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGMR) vom 03.12.2009 im Fall Zaunegger müssen auch in Deutschland Väter, die mit der
Mutter ihres gemeinsamen Kindes nicht verheiratet sind, einen Zugang
zur gemeinsamen elterlichen Sorge erhalten, der unabhängig von der
mütterlichen Zustimmung ist. Gegenwärtig wird in Deutschland
jedes dritte Kind nicht ehelich geboren. Jedes dieser Kinder hat ein
Grundrecht, von seinen beiden Eltern umsorgt zu werden.
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. empfiehlt als Lösung
die gemeinsame Sorge ab Vaterschaftsanerkennung, möglichst ab
Geburt als Regelfall auch für alle nicht miteinander verheiratete
Eltern.
Die Empfehlungen des Väteraufbruch für Kinder e.V.
orientieren sich an den erprobten Regelungen in den Artikeln 316, 332
und 372 des Code Civil der Französischen Republik, die einer
ganzen Reihe anderer europäischer Staaten als Vorbild für ihr
eigenes Kindschaftsrecht gedient haben.
Die Empfehlungen des Väteraufbruch für Kinder e.V. sind
eingebettet in Empfehlungen zur Schaffung einer neuen Beratungs- und
Mediationskultur für Eltern. Nach Ansicht des Väteraufbruch
für Kinder besteht weit über die Neuregelung der elterlichen
Sorge hinaus zusätzlicher familienpolitischer Handlungsbedarf, um
Väter stärker in die Familien einzubinden.
|